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Ratgeber

Adresse ummelden in Bern: Fristen und Ablauf

Zuzug, Wegzug und Umzug innerhalb der Stadt Bern melden: 14-Tage-Frist, Meldung über eUmzugCH und die nötigen Unterlagen.

Aktualisiert am

Die Ummeldung ist der Teil des Umzugs, der am leichtesten vergessen geht – und der einzige mit einer gesetzlichen Frist. Die gute Nachricht: In Bern läuft sie über das Portal eUmzugCH und ist online erledigt, wenn die Unterlagen bereitliegen.

Die 14-Tage-Frist

Die Stadt Bern setzt die Meldepflicht auf 14 Tage ab Umzug. Massgebend ist der tatsächliche Umzug, nicht der Beginn des Mietverhältnisses. Wer am 30. September zügelt, muss die Adressänderung also bis Mitte Oktober gemeldet haben – auch wenn der Mietvertrag schon seit dem 1. September läuft.

Ein Punkt, der regelmässig übersehen wird: Auch der Wechsel in eine andere Wohnung im selben Haus ist meldepflichtig, obwohl die Adresse gleich bleibt. Wer innerhalb desselben Hauses die Wohnung wechselt, denkt selten an eine Meldung – die Pflicht besteht trotzdem.

Meldung in der Stadt Bern

Meldepflicht
14 Tage ab Umzug
Portal
eUmzugCH
Zuständig
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei, Predigergasse 5

Quelle:Stadt Bern, Zuzug, Umzug und Wegzug· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.

Meldung über eUmzugCH

Zuzug, Wegzug und Umzug innerhalb der Stadt werden in Bern über das Portal eUmzugCH gemeldet. Die Formulare lassen sich alternativ online einreichen oder per Post zustellen.

Der Vorteil von eUmzugCH: Die Meldung erreicht Wegzugs- und Zuzugsgemeinde in einem Schritt, sofern beide angeschlossen sind. Sie brauchen kein Zeitfenster, keine Anreise, und es funktioniert auch abends.

Wer lieber auf Papier meldet, kann die Formulare der Stadt online einreichen oder per Post zustellen. Für Rückfragen sind die Einwohnerdienste an der Predigergasse 5 zuständig.

Quelle:Stadt Bern, Zuzug, Umzug und Wegzug· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.

Was Sie bereithalten müssen

Welche Unterlagen verlangt werden, hängt davon ab, woher Sie kommen und welche Staatsangehörigkeit Sie haben. In jedem Fall gehören dazu ein gültiges Ausweisdokument und der Nachweis der neuen Wohnadresse.

  • Gültiger Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Adresse
  • Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde: Abmeldebestätigung der bisherigen Wohngemeinde
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich der Ausländerausweis und das heimatliche Reisedokument

Halten Sie den Mietvertrag als Datei bereit, wenn Sie online melden. Welche Dokumente für Ihre Situation genau nötig sind, listet die Stadt nach Personengruppe auf – prüfen Sie das vor dem Ausfüllen.

Zuzug, Wegzug, Umzug innerhalb

Umzug innerhalb der Stadt Bern
Eine Umzugsmeldung innert 14 Tagen genügt. Das gilt auch dann, wenn Sie im selben Haus die Wohnung wechseln und die Adresse gleich bleibt.
Zuzug nach Bern
Anmeldung über eUmzugCH innert 14 Tagen, mit der Abmeldebestätigung der bisherigen Wohngemeinde. Diese erhalten Sie dort bei der Abmeldung – holen Sie sie, bevor Sie wegziehen.
Wegzug aus Bern
Abmeldung bei der Stadt Bern und Anmeldung in der neuen Gemeinde. Die Fristen der Zuzugsgemeinde können von den 14 Tagen abweichen – im Kanton Bern regelt das jede Gemeinde selbst.

Was danach noch zu melden ist

Die Ummeldung bei den Einwohnerdiensten erledigt nicht alles. Diese Stellen erfahren nichts automatisch:

  • Krankenkasse, Versicherungen und Pensionskasse
  • Bank, Kreditkarten und Steuerverwaltung
  • Arbeitgeber und AHV-Ausgleichskasse
  • Strom, Wasser und Internet – die Anmeldung beim neuen Anbieter braucht Vorlauf, damit am Einzugstag Licht und Anschluss vorhanden sind
  • Nachsendeauftrag bei der Post, sinnvollerweise für zwölf Monate
  • Strassenverkehrsamt des Kantons Bern für Fahrzeug- und Führerausweis

Wann welcher Punkt ansteht, steht mit Zeitachse in der Umzugscheckliste für Bern. Wenn Sie zusätzlich einen Halteplatz für den Umzugswagen brauchen, lesen Sie den Ratgeber zum Parkverbot beim Umzug – dessen Frist läuft vor dem Umzug ab, diese hier erst danach.

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